AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der impacx solutions GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Form

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Auftraggebern. Die AGB gelten nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über die Erbringung von Kommunikationsdienstleistungen im Bereich Kundenservice. Hierzu zählen beispielsweise Telefonservices durch die Annahme und Weitervermittlung von Telefonanrufen für die Auftraggeber. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Erbringung unserer Dienstleistungen an ihn vorbehaltlos ausführen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen,), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung einer Dienstleistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Auftragsbestätigung enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Leistungsbeschreibung der vereinbarten Dienstleistung und das aktuelle Preisverzeichnis, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden.
(3) Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme unserer Kommunikationsdienstleistungen.
(4) Wir behalten uns eine Identitätsprüfung des Auftraggebers, eine Bonitätsprüfung sowie die Stellung von Sicherheiten für die Erbringung unserer Kommunikationsdienstleistungen vor.

§ 3 Leistungen

(1) Wir erbringen unsere Kommunikationsdienstleistungen gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Diese ergibt sich aus einem von uns angebotenen standardisierten Dienstleistungspaket mit entsprechendem Leistungsverzeichnis oder aus einem mit dem Auftraggeber individuell vereinbarten Dienstleistungspaket.
(2) Falls zu unserem vereinbarten Leistungsumfang die Nutzung einer oder mehrerer Rufnummern gehört, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Nutzung bestimmter Rufnummern oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Beendigung des Vertrages mit uns. Sämtliche Rechte und Pflichten an den zur Nutzung überlassenen Rufnummern verbleiben bei uns. Sollte unser Auftraggeber eine unserer zur Verfügung gestellten Rufnummern nutzen wollen, die nicht dem Ortsnetz seiner Geschäftsanschrift entspricht, dann behalten wir uns vor, den Nachweis des hierfür nach den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes erforderlichen Ortsnetzbezuges zu verlangen. Erbringt der Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis trotz angemessener Fristsetzung durch uns nicht, dann hat der Auftraggeber gegen uns keinen Anspruch auf Bereitstellung einer entsprechenden Telefonnummer.
(3) Soweit die vereinbarte Dienstleistung die Anrufentgegennahme mit einer standardisierten Begrüßung des Anrufers beinhaltet, umfasst diese auch die Bearbeitung einfacher Geschäftsvorgänge wie die Annahme von Aufträgen oder Bestellungen, Erteilung einfacher Informationen, Durchführung telefonischer Benachrichtigungen sowie die Durchführung von telefonischen Weiterleitungen, soweit diese einem vorab zwischen uns und dem Auftraggeber ausdrücklich vereinbarten standardisierten Schema folgen. Wir behalten uns vor, Art, Maß und Umfang des von unserem Auftraggeber vorgegebenen Textes dabei auf ein dem Vertragsverhältnis entsprechendes angemessenes Maß zu begrenzen. Hierüber werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren.
(4) Umfasst unsere vertragliche Verpflichtung den Auftraggeber über eine Gesprächsnotiz oder den Eingang einer Nachricht zu informieren, leiten wir die Benachrichtigung innerhalb von 1 Stunde zu unseren üblichen Geschäftszeiten per E-Mail oder SMS an den Auftraggeber weiter. Für den Empfang und den rechtzeitigen Abruf ist der Auftraggeber verantwortlich. Im Übrigen ist lediglich die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Nachricht geschuldet. Der rechtzeitige Abruf der Nachricht obliegt in jedem Fall dem Auftraggeber.
(5) Wir verpflichten uns, unsere Dienstleistungen stets mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an uns übermittelt bzw. von unseren Mitarbeitern unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.
(6) Soweit wir unserem Auftraggeber weitere Dienstleistungen oder Kommunikationsmittel wie beispielsweise eine Telefonnummer oder Emailadresse zur Verfügung stellen, bleiben wir Inhaber sämtlicher Rechte. Das einfache Nutzungsrecht des Auftraggebers endet mit Beendigung des Vertrages mit uns.
(7) Die von uns erbrachten Dienstleistungen dürfen nur von dem Auftraggeber genutzt werden. Jegliche Weitergabe oder Weitervermittlung unserer Dienstleistung ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte ist untersagt.
(8) Wir sind berechtigt, sämtliche vertragliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, sofern der Dritte vergleichbare Datenschutz- und Verschwiegenheitsstandards einhält, und soweit dem nicht berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(9) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Leistung zu ändern oder zu erweitern soweit diese zum Zwecke der Verbesserung oder Anpassung an technische Entwicklungen vorgenommen wird, jedoch nur insoweit dieses für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Vertragszwecke und der damit verbundenen Interessen des Auftraggebers zumutbar ist. Das Leistungsangebot kann unter den genannten Bedingungen auch im Falle von Gesetzesänderungen oder wesentlichen Entscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) geändert/angepasst werden. Weicht die geänderte Leistungsbeschreibung zum Nachteil des Auftraggebers von der bisherigen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weisen wir den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.
(10) Weil wir zur Erbringung unserer Leistung in einer Vielzahl von Fällen auf Vorleistungen von Dritten, wie zum Beispiel der Deutschen Telekom AG oder anderen angewiesen sind und auf deren Leistungserbringen keinerlei Einfluss haben, sind Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurden und Auftraggeber selbst rechtzeitig alle in ihrem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch uns erfüllen. Alle Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung.
(11) Wenn Teile des Leistungsangebotes durch missbräuchliche oder übermäßige Nutzung, auch durch Dritte, so stark beansprucht werden, dass dies eine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit unseres Dienstes zur Folge hat, sind wir berechtigt, die jeweils getroffenen Dienste/Teile des Leistungsangebotes gegenüber dem Auftraggeber nach Ankündigung einzuschränken oder einzustellen beziehungsweise die Entfernung des Dienstes durch den Auftraggeber zu verlangen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, unsere Kommunikationsdienstleistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Der Auftraggeber darf ihm zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel (beispielsweise Telefonnummern oder E-Mail-Adressen) nicht für die unzulässige Kontaktaufnahme zu Dritten verwenden oder überlassen. Soweit der Auftraggeber gegen gesetzliche Verpflichtungen verstößt, stellt er uns von einer Haftung gegenüber Dritten frei, es sei denn wir haben dieses zu vertreten.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich uns davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als 2 Wochen telefonisch nicht zu erreichen ist und auch sonst nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat die technischen erforderlichen Maßnahmen an seinen Empfangsgeräten (beispielsweise Telefon, Faxgerät, Email, usw.) eigenverantwortlich vorzunehmen, dass diese tatsächlich für Benachrichtigungen empfangsbereit sind, sowie das eventuelle Weiterleitungen seiner Kommunikationsmittel an unsere Empfangsgeräte korrekt geschaltet sind.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns unverzüglich über Änderungen seiner Daten sowie sonstige für das Vertragsverhältnis wesentlicher Umstände zu unterrichten.
(4) Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 bis 3 nicht nach, sind wir berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass wir als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig sind, insbesondere wenn dieses zur Wahrung unserer eigenen Belange, erforderlich ist. Unser Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(5) Soweit wir dem Auftraggeber ein Auftraggeber-Portal zur Verfügung stellen, ist der Auftraggeber verpflichtet die ihm zugewiesenen Passwörter vor dem Zugriff Dritter zu schützen und insbesondere diese regelmäßig zu ändern. Wir sind dem Auftraggeber für hieraus entstehende Schäden nicht verantwortlich, es sei denn wir haben diese zu vertreten.
(6) Sämtliche Änderungsaufträge der bei uns hinterlegten Anweisungen bzw. Absprachen zur Entgegennahme von Kontaktaufnahmen seitens der Endkunden unseres Auftraggebers (Entgegennahme Telefonate, Rufweiterleitungen, usw.) müssen aus Gründen der Sicherheit entweder
a) telefonisch unter Identifikation mit dem bei Vertragsbeginn vereinbarten Passwort für die telefonische Nutzung („Telefonpasswort“),
b) per Internet über sein Auftraggeber-Portal bzw. die mobile App oder
c) per E-Mail von einer E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber uns zuvor bekannt gemacht hat, übermittelt werden.

Wir können im Einzelfall dem Auftraggeber einvernehmlich andere zusätzliche Methoden zur Identifikation ermöglichen, die im Voraus schriftlich vereinbart werden müssen.
Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an uns übermittelt werden, können aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden.
(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens eine Woche im Voraus Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn zu erwarten ist, dass die vertragliche Dienstleistung mehr als üblicherweise in Anspruch genommen wird (beispielsweise angekündigte Marketingaktionen).
(8) Sollten Anknüpfungspunkte darüber vorliegen, dass Informationen durch unsere Mitarbeiter möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden (§ 1 Abs. 5), verpflichtet sich der Auftraggeber nach Kenntnisnahme, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen um die Angelegenheit zu klären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.
(9) Der Auftraggeber wird die Erfüllung der datenschutzrechtlichen Hinweispflichten gegenüber den Endkunden durch geeignete Maßnahmen (z. Bsp. durch Veröffentlichung in seinen AGB, durch Einwilligungserklärungen in Patientenaufnahmebögen oder Mandatierungen, etc.) sicherstellen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen, Preisanpassung

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Wir stellen dem Auftraggeber monatlich eine Rechnung aus, die die monatliche Grundgebühr sowie die Einzelentgelte für die jeweils erbrachten Kommunikationsdienstleistungen nach Gruppen zusammenfasst.
Die Rechnung ist fällig 14 Tage ab Rechnungsstellung und Erbringung der berechneten Dienstleistung. Unsere Rechnungen werden grundsätzlich per Email verschickt und auf Wunsch per Post übersandt.
(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Preis der Rechnung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(4) Mit der Grundgebühr wird die Bereitstellung der technischen und organisatorischen Infrastruktur für unsere Dienstleistungen vergütet. Sie wird jeweils monatlich am Monatsende abgerechnet. Nutzungsabhängige Vergütungen die sich nach unserer tatsächlich erbrachten Leistung bzw. dem Abruf unserer Dienstleistungen konkret berechnet wird, wird mit Ablauf des Abrechnungszeitraums fällig, in dem die Dienstleistungen erbracht worden sind. Abrechnungszeitraum für nutzungsabhängige Vergütungen ist damit jeweils ein Monat, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden.
(5) Die durch uns tatsächlich erbrachten Leistungen werden auf Grundlage einer minutenbasierten Abrechnung (nutzungsabhängige Vergütung) über die Grundgebühr hinaus berechnet. Die Zahlungspflicht besteht für alle durch uns zur Verfügung gestellten Telekommunikationsdienstleistungen (beispielsweise Bereitstellung Telefonnummern). Das gilt auch für den Fall, dass kein verwertbares Kommunikationsergebnis vorliegt (Verwählt, Fax an Telefon, usw.), es sei denn, wir haben die jeweilige Inanspruchnahme der Telekommunikationsmittel zu vertreten.
(6) Falls der individuelle Vertrag nicht ausdrücklich die Möglichkeit einer Preisanpassung durch uns vorsieht sind wir berechtigt, die monatlichen Entgelte bzw. Preise nach folgender Maßgabe anzupassen:
(a) Die Entgelte können im Falle von Gesetzesänderungen (z.B. Erhöhungen des Umsatzsteuergesetzes), wesentlichen Entscheidungen der Bundesnetzagentur oder Entscheidungen von Gerichten geändert/angepasst werden, soweit sich diese Änderungen auf die kalkulierten Preise auswirken. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich über solche Änderungen unter Erläuterung der Notwendigkeit der Anpassung sowie unter Hinzufügung des Nachweises der die Anpassung begründenden Änderungen der zugrundeliegenden Verträge informieren.
(b) Wir sind weiterhin berechtigt, die monatlichen Entgelte nach billigem Ermessen an sich verändernde Marktbedingungen, nämlich bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten (z.B. für Hardware, Softwareleistungen, Energie, Nutzung von Kommunikation, Lohnkosten), oder aufgrund sonstiger unvorhersehbarer Änderungen, die sich auf die Berechnung der kalkulierten Preise auswirken und auf welche wir keinen Einfluss haben, mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Steigerungen bei einer Kostenart werden wir nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung heranziehen, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Wir werden bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Auftraggeber ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhöhungen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, den von der Preisanpassung betroffenen Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung, dass die Preise angepasst werden, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung schriftlich zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Kündigt der Auftraggeber den betroffenen Vertrag rechtzeitig und ordnungsgemäß, endet der betroffene Vertrag zu dem Zeitpunkt, ab dem die angepassten Preise wirksam werden. Kündigt der Auftraggeber den betroffenen Vertrag nicht innerhalb der benannten Frist ordnungsgemäß, so wird die Preisanpassung entsprechend der Ankündigung zum maßgeblichen Zeitpunkt wirksam. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weisen wir den Auftraggeber in der Mitteilung der Preisanpassung hin.

(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Vergütungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.8

§ 6 Einzug, Sicherung, Aufwendungsersatz

(1) Der Auftraggeber kann uns ermächtigen, das Leistungsentgelt nach Fälligkeit von einem durch den Auftraggeber zu benennenden Girokonto einzuziehen. Er verpflichtet sich, soweit notwendig, uns ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. In einem solchen Fall sind in der jeweiligen Rechnung Name und Sitz dieses Unternehmens sowie die konkrete Bezeichnung des Einzugspostens auf der Abrechnung genau bezeichnet. Weist ein Konto die erforderliche Deckung nicht auf, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
(2) Kosten des Geldverkehrs zur Erfüllung seiner Zahlungspflichten trägt der Auftraggeber. Kann eine Lastschrift mangels Deckung des Kontos, unberechtigter Rücklastschrift durch den Auftraggeber oder aus sonstigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht ausgeführt werden, hat uns der Auftraggeber den für die Rücklastschrift von seinem Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellten Betrag zu erstatten.
(3) Sobald uns die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers bekannt wird, sind wir berechtigt, unsere Kommunikationsdienstleistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu liefern. Bei Wegfall des Sicherungsgrundes sind wir verpflichtet die Sicherheitsleistung unverzüglich zurückzugeben.
(4) Soweit wir gesetzlich oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung verpflichtet sind, Dritten Auskünfte über Gegenstand, Art oder Umfang des Vertragsverhältnisses zu erteilen (z.B. gegenüber Ermittlungsbehörden), sind wir berechtigt, dem Auftraggeber für den hierfür entstehenden Aufwand eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,- €/Stunde zu berechnen. Es bleibt dem Auftraggeber offen, nachzuweisen, dass ein solcher Aufwand überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als diese Pauschale ist. Wir haben die Möglichkeit nachzuweisen, dass eine höhere Aufwandsentschädigung tatsächlich entstanden ist.

§ 7 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts, Gegenansprüche

(1) Der Auftraggeber muss Beanstandungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung uns gegenüber erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Wir machen den Auftraggeber auf die Frist und die Folgen der Nichteinhaltung in jeder Rechnung aufmerksam. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Gegenansprüche von uns kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis mit Forderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, zu.

§ 8 Mängelgewährleistung

(1) Wir behalten uns eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Kommunikationsdienstleistungen aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei kurzzeitiger Überlastung aller Mitarbeiterplätze wegen unvorhersehbaren Arbeitsaufkommens, Ausfallzeiten als Folge von geplanten Wartungsarbeiten, nicht durch uns zu vertretene Zugangsbehinderungen sowie technische Änderungen an den Anlagen.
(2) Die Vertragsparteien werden sich im Falle des Auftretens von nicht nur vorrübergehenden Leistungsmängeln unverzüglich informieren.
(3) Wir werden ab Kenntnis im Rahmen der servicespezifischen Reaktionszeiten mit der Analyse eines Leistungsmangels mit der Untersuchung der Ursache beginnen und den Leistungsmangel mit angemessener Frist beseitigen. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass wir dem Auftraggeber für einen angemessenen Übergangszeitraum zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, die Auswirkung des Mangels zu vermeiden.
(4) Beim gleichzeitigen Vorliegen mehrerer Leistungsmängel ist der Auftraggeber berechtigt, Prioritäten für die Beseitigung vorzugeben. Wir werden den Auftraggeber über den Stand und den Erfolg der Beseitigung laufend informieren. Sofern sich ein Leistungsmangel nicht innerhalb angemessener Zeit beheben lässt, werden wir auf eigene Kosten eine Behelfs- bzw. Umgehungslösung bereitstellen. Die Bereitstellung einer solchen Lösung entbindet uns nicht von der Verpflichtung zur Beseitigung des Leistungsmangels in angemessener Frist.
(5) Soweit eine Nachholung der von dem Leistungsmangel betroffenen vertragsgegenständlichen Leistung möglich und sinnvoll ist, nehmen wir eine Nachholung der Leistung nach der Beseitigung des Leistungsmangels vor. Ist eine Beseitigung des Leistungsmangels unmöglich oder schlägt sie, auch nach Setzung einer angemessenen Frist nach Frist fehl, ist unser Auftraggeber zur Minderung oder fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt von dem vorstehenden Recht unberührt.
(6) Ein festgestellter Mangel ist von Seiten des Auftraggebers auf eigene Kosten zu beheben, wenn der Auftraggeber einen solchen Mangel zu vertreten hat.

§ 9 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen dem Auftraggeber bzw. dem Kunden unseres Auftraggebers und unseren Mitarbeitern beruhen ist unsere Haftung ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinen Verpflichtungen zur Schadensminderung nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf andere Art und Weise als den in § 5 Abs. 6 vorausgesetzten Schritten übermittelt hat.
(4) Die sich aus den vorgenannten Absätzen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 10 Laufzeit des Vertrages/Kündigung

(1) Der Vertrag hat, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Er verlängert sich automatisch um einen Monat, sofern nicht spätestens 14 Tage vor Ende Monatsende gekündigt wird.
(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist etwa per Telefax, postalisch oder per E-Mail an uns zu übermitteln. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung sämtlicher Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für uns insbesondere vor, wenn
a) der Auftraggeber die angebotenen Dienste und Leistungen zu missbräuchlichen Zwecken nutzt. Missbräuchliche Zwecke sind insbesondere das Verbreiten, das Herunterladen oder das Veröffentlichen von Inhalten, das Tätigen von Anrufen oder Versenden von E-Mail-Nachrichten, die Rechte Dritter verletzen oder beeinträchtigen können, oder der Bedrohung und Belästigung Dritter dienen. Weitere missbräuchliche Zwecke sind insbesondere, das Ausspähen beziehungsweise Abfangen von Daten und die entsprechenden Vorbereitungshandlungen, die rechtswidrige Nutzung von Peer to Peer Diensten, die Verbreitung unaufgeforderter Massensendungen, die Belastung der Dienste beziehungsweise des Netzwerkes oder von Teilen der Dienste beziehungsweise des Netzwerkes über das vertraglich vereinbarte Maß, Gebrauch bzw. Betrieb, Veröffentlichungen und Verbreitung von Inhalten, die der Volksverletzung dienen, zu Straftatenanleitung, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, geeignet sind, Kinder und Jugendliche schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, oder aus einem anderen Grund rechtswidrig sind,
b) die in Anspruch genommenen Dienstleistungen von uns nicht ohne schriftliche Genehmigung Dritten zur Nutzung überlässt. Als Dritte gelten nicht der Auftraggeber und die mit diesem gemäß § 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen die dort beschäftigt sind oder in deren Auftrag handelnde Unternehmen oder Personen sowie eine eventuelle Rechtsnachfolgerin, soweit diese die bisher vom Auftraggeber wahrgenommenen Dienstleistungen weiterhin erbringen, oder
c) es der Auftraggeber unterlässt, weitere Informations- und Auskunftspflichten nachzukommen, die sich aus der jeweiligen Kommunikationsdienstleistung /dem jeweiligen Vertragsverhältnis ergeben,
(4) Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung vorzeitig beendet und beruht diese Kündigung auf einem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns den entstandenen Schaden zu ersetzen. Der vom Auftraggeber zu ersetzende Schaden beträgt mindestens fünfundsiebzig (75 %) Prozent der vertraglichen Vergütung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung das Vertragsverhältnis beendet hätte. Dabei wird die Gesamtsumme der noch zu zahlenden Vergütung mit Zugang der Kündigungserklärung fällig. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass uns nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Uns steht der Nachweis offen, dass hier ein höherer Schaden entstanden ist.

§ 11 Datenschutz

(1) Wir verpflichten uns, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), sowie weitere gesetzliche Vorgaben, die zum Betrieb unserer Dienste zu berücksichtigen sind, einzuhalten.
(2) Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Bestands-, Verkehrs-, Nutzungs- und personenbezogenen Daten unserer Auftraggeber ausschließlich nach dem Zweck der gegenständlichen Vertragsbeziehung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Werden personenbezogene Daten durch uns im Auftrag des Auftraggebers erhoben, verarbeitet oder genutzt, werden wir als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO tätig (Auftragsverarbeitung). In diesem Fall richtet sich der genaue Gegenstand der Auftragsverarbeitung sowie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Parteien nach den Bestimmungen der getroffenen schriftlichen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage 3 der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Die im Rahmen der Auftragsverarbeitung vereinbarte Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Endkunden erfolgt nur dann, wenn eine entsprechende Verarbeitung den Vorgaben der DS-GVO, insbesondere nach Art. 6 DS-GVO entspricht. Sollte für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine Einwilligung des Endkunden nach Art. 6 I lit. a) DS-GVO notwendig sein, ist der Auftraggeber zur Einholung einer wirksamen Einwilligung zur Nutzung unserer Dienstleistung verpflichtet. Der Auftraggeber wird uns von sämtlichen Schadensersatzansprüchen freistellen, die daraus entstehen, dass wir aufgrund einer fehlenden Einwilligung nach Art. 6 I lit. a DS-GVO rechtskräftigt zur Zahlung von Schadensersatz oder eines Bußgeldes verpflichtet werden.
(5) Wir sind zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Als Datenschutzbeauftragten haben wir die Sicoda GmbH, Herrn Rechtsanwalt Oliver Gönner, Rochusstr. 198, 53123 Bonn bestellt.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer gem. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.